Training 6 14.-19.9.2025
6 Tage Training am Gardasee
Beschreibung
Tag 1: Vorstellung, Geländeeinweisung, Materialausgabe und Überprüfung der Ausrüstung Tag 2-6: Trainingstage mit geplanten 1-2 Flügen, Videoanalyse und Besprechung der Manöver
Bevorstehende Sessions
Umbuchung & Kündigung
Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen 1. Teilnehmer Es können alle Piloten teilnehmen, die über eine gültige Lizenz verfügen. Alle Teilnehmer müssen den zusätzlichen beschriebenen Anforderungen gewachsen, sowie entsprechend ausgerüstet sein. Jeder Teilenehmer nimmt auf eigene Verantwortung an der Reise teil. Der Startentscheid und die gesamte fliegerische Tätigkeit, inklusive der Landung, sind Sache der Reiseteilnehmer. Den Anordnungen der Reiseleiter/Fluglehrer ist unbedingt Folge zu leisten. Die Kursleiter sind berechtigt, Reiseteilnehmer, die erkennbar die erforderlichen oben genannten Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, zu Beginn und während der Reise ganz oder teilweise vom Flugprogramm auszuschließen. 2. Leistungen des Veranstalters Der Reiseveranstalter verpflichtet sich zur sorgfältigen Durchführung der Veranstaltung gemäß der im Reiseprogramm beschriebenen Dienstleistungen. Den Leitern von Veranstaltungen bleibt es vorbehalten, das Fluggebiet witterungsbedingt oder im Falle unvorhersehbarer Umstände zu wechseln. Falls der Kurs wetterbedingt nicht im vorgesehenen Rahmen ablaufen kann, behält sich der Veranstalter vor, Ersatzprogramme durchzuführen. Es entsteht dadurch kein Anspruch auf Rückzahlung der Reisekosten. Die Leiter der Touren sind geprüfte Fluglehrer. 3. Haftung Der Reiseteilnehmer trägt das Risiko möglicher Schäden selbst. Dies betrifft insbesondere Schäden, die er selbst zu verantworten hat. Kann durch Verschulden des Veranstalters die Leistung nicht, wie im Vertrag versprochen, erfüllt werden, oder ist die erbrachte Leistung gegenüber der vereinbarten eine minderwertige, so ist der Veranstalter dafür haftbar. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, anstelle von Schadenersatz eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen, die dem Reiseprogramm angepasst ist. Ausgeschlossen sind Ersatzansprüche bei Schäden durch höhere Gewalt. Gänzlich ausgeschlossen wird die Haftung des Reiseveranstalters für Transportunternehmungen (Flug-, Bus-, und Bahngesellschaft), da diese Haftung für Sachschäden, Diebstahl, Nichteinhaltung der Fahrzeiten in ihren eigenen Haftungsbestimmungen von vorneherein ausschließen. Wir empfehlen daher den Reiseteilnehmern im Bedarfsfalle eine zusätzliche Reiseversicherung zur Deckung der Schäden abzuschließen, die die Haftung des Veranstalters überschreiten. Wer einen haftungsbegründeten Schaden erlitten hat, hat diesen umgehend dem zuständigen Reiseleiter mitzuteilen und schriftlich bestätigen zu lassen.
Kontaktangaben
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73087 Bad Boll, Germany